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News vom 11.04.2002
Autor: Stephan Imm
Skatern droht Unheil aus dem Bundesverkehrsministerium
Skater sollen mit Schritttempo auf den Fußweg - Nichtbeachtung kann bis zu 35 Euro kosten
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen plant Änderungen in der Straßenverkehrsordung (StVO).

Um bestehenden Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten entgegenzuwirken, sollen im Rahmen der nächsten StVO-Änderung Inline-Skates in die Aufzählung des § 24 Abs. 1 StVO aufgenommen werden. Damit werden Inline-Skater Fußgängern gleichgestellt, obwohl Inline-Skater erheblich schneller sind.

Dass es bei der Benutzungspflicht der Gehwege zu Gefahrensituationen kommt, ist absehbar. Daher haben sich Skater - wollen sie sich nicht haftbar machen - im Schritttempo fortzubewegen.

Die Länder hätten zu diesem Vorgehen bereits ihr Einvernehmen geäußert, heißt es in einer der berlinparade vorliegenden E-Mail aus dem Ministerium.

Sollte diese Regelung in Kraft treten, sind Fahrradwege und Tempo-30-Zonen für Inline-Skater bis auf weiteres tabu.

Wer trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand "geht", muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro rechnen (vgl. Nr. 111 Bußgeldkatalog).

Skater haben sich gemäß § 1 Abs. 2 StVO so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Sofern die konkreten Gegebenheiten dies erfordern, müssen sie ihre Geschwindigkeit auf Schritttempo verringern, um eine Gefährdung der übrigen Gehwegbenutzer auszuschließen.

Da Inline-Skater den Vorschriften unterliegen werden, die die Straßenverkehrsordung für Fußgänger im Verkehrsraum trifft, werden Zuwiderhandlungen gegen die insoweit maßgeblichen Vorschriften entsprechend "Fußgänger-Verstößen" geahndet. Das heißt, dass z.B. die Missachtung der Grundregeln des § 1 Abs. 2 StVO ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 - 35 Euro nach sich ziehen kann. (vgl. Nr. 1 Bußgeldkatalog).

Nach Jahren des Debattierens droht nun aus dem Ministerium eine völlig unsachgemäße Lösung des "Skater-Problems".

Er vernünftige Lösung sähe z.B. so aus:

Skater bekommen die Erlaubnis Radwege und Tempo-30-Zonen befahren zu dürfen. Anders als für Radfahrer, darf es aber keine Pflicht zur Benutzung von Radwegen und Tempo-30-Zonen geben. Anfänger müssen auch weiterhin das Recht haben, auch auf Bürgersteigen zu fahren, dann aber mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit.

Es fragt sich nur, warum sich eigentlich die Grünen nicht zu Wort melden? Bündnis 90/Die Grünen halten Skater auf dem Gehweg für deplaziert. Als Koalitionspartner können sie da noch ein Wörtchen - und hoffentlich noch mehr - mitreden.

Skaten auf Gehwegen bei Schritttempo kommt einem Verbot des Skatens gleich. Letztlich würden dann Skater, die ihre Skates als alternatives Fortbewegungsmittel in der Stadt begreifen, gezwungen werden, wieder vermehrt ihr Auto zu nutzen.


Mehr zum Thema:
· Aufruf der berlinparade: Aufruf der berlinparade zur geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung
· rechtsfinder.de: Das Rechtsportal beschäftigt sich in einem Anwalts-Tipp mit dem BGH-Urteil

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