Radfahrer und Inline-Skater müssen aufeinander Rücksicht nehmen
Das Portal kostenlose-urteile.de berichtet über ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Die Richter hatten einen Fall zu entscheiden, in dem es zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Inline-Skaterfahrer auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg gekommen war. Der Unfall geschah auf dem von Inline-Skatern stark frequentierten Kronprinzessinnenweg in Berlin.
Die Richter urteilten: Radfahrer haben auf einem kombinierten Geh- und Radweg keine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Inline-Skatern, denn diese können ähnliche Geschwindigkeiten erreichen und haben dadurch ein vergleichbares Gefahrenpotenzial. Ein Radfahrer muss daher nicht anhalten, um einen entgegenkommenden Rollschuhfahrer vorbeizulassen. Kommt es bei einer Begegnung unter nicht aufklärbaren Umständen zur Kollision, tragen beide ihren Schaden selbst.